Gema Gebühren ?
Auch nach Gema-Gebühren wird eine Hochzeitsband bisweilen gefragt. Leider ist diese Frage
nicht ganz so einfach zu beantworten :-(
Um es mal schlicht zu formulieren: Wenn alle Gäste einer Feier sich untereinander kennen
und z.B. zum Brautpaar eine „persönliche Verbundenheit" besteht, fällt keine Gema an. Die
Veranstaltung ist somit nicht öffentlicher, sondern privater Natur.
Je größer die Veranstaltung (z.B. ab 80 Personen), desto eher geht man davon aus, dass es sich
(wenn auch vielleicht nur teilweise) um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Das könnte
schon gegeben sein, wenn nur ein Gast keine „persönliche Verbundenheit" z.B. zum Gastgeber
hat. Natürlich ist das nicht einfach für die Gema nachzuweisen, aber darüber sollte man/frau
sich im Klaren sein. (Firmenfeiern z.B. sind in der Regel abgabepflichtig)
Die Gema schreibt (schlicht) hierzu:
Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenz bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie
eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die
aus einem bestimmten Anlass stattfinden – dazu zählen zum Beispiel Bälle, Bunte Abende u.
Ä. Von Veranstaltungen zu unterscheiden...
https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/veranstaltung-allgemeiner-art/
Wie gesagt, eine "private Party" ist nicht zwingend privat, wenn bei Gästen keine „persönliche
Verbundenheit" zum Brautpaar oder Veranstalter besteht.
In 10 Jahren haben wir bisher noch nicht einmal gehört, dass z.B. ein Brautpaar abgemahnt
wurde, aber grundsätzlich wäre das möglich, wenn bewiesen wird, dass die Feier (teilweise)
öffentlich war. Wäre es bewiesen, kämen 100% Aufschlag zu den Gebühren hinzu.
Über wieviel Geld reden wir bei einer Gema-Anmeldung der Feier? Das hängt von der Größe
des Saales ab und den Eintrittspreisen (bei Hochzeiten eher nicht zu beachten :-).
Sie feiern in einem Saal mit 1000qm? Dann lägen die Kosten bei ca. 230€.
Die genauen Gema-Angaben finden Sie hier:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarifuebersicht_v
eranstaltungen.pdf
Muss die Hochzeitsband/ Partyband die Gebühren übernehmen?
Eine Partyband oder Hochzeitsband ist in jedem Fall nicht für die Gema-Gebühren
verantwortlich.
Diese Verantwortung liegt immer beim Veranstalter (z.B. dem Brautpaar).
Hier geht es zu den Gema Formularen:
https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/veranstaltung-allgemeiner-art/
Gema-Kosten für Musik in der Kirche?
Hier wird es jetzt ein wenig tricky und handfeste Informationen konnten wir nicht
herausbekommen. Soviel ist auf jeden Fall sicher: Die Trauung in der Kirche ist öffentlich, daher
grundsätzlich abgabepflichtig. Die Kirchengemeinden haben, wenn nötig, Verträge mit der
Gema. Darunter fällt die Musik zur Trauung, zum Beispiel die unplugged Musik der
Hochzeitsband oder Sängerin, allerdings nicht, denn hierfür ist in der Regel das Brautpaar (der
Veranstalter) verantwortlich.
Würde man hier ebenfalls die Quadratmeter des Raumes zugrunde legen (ohne Eintritt),
könnte es teuer werden. Aber dass die Gema hier tätig wird, haben wir persönlich noch nie
gehört!!
Gema-Gebühren müssen sein – klarer Fall. Künstler haben ein Anrecht auf Vergütung.
Wenn aber die Feier rein privat ist, fallen keine Gebühren an. Alle weiteren Informationen
hierzu finden Sie unter:
Ein guter Artikel zum Thema: